public:dsgvo:zugriff_auf_mitarbeiterdaten
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public:dsgvo:zugriff_auf_mitarbeiterdaten [2024/03/18 12:42] – angelegt frankenfrank | public:dsgvo:zugriff_auf_mitarbeiterdaten [2024/07/25 22:11] (aktuell) – [Beispiel] frankenfrank | ||
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====== Zugriff auf Mitarbeiterdaten ====== | ====== Zugriff auf Mitarbeiterdaten ====== | ||
- | ===== Beispiel ===== | + | Ich bin kein Anwalt, dieser Text stellt keine rechtsgrundlage dar. Es handelt sich um mein persönliches Verständnis. |
- | Ein Mitarbeiter ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und die persönlichen Daten wie Postfach oder Homelaufwerk sollen dem Vorgesetzten zur Verfügung gestellt werden. | + | ===== Anforderung ===== |
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+ | Ein Mitarbeiter ist aus dem Unternehmen ausgeschieden | ||
===== Technische Lösung ===== | ===== Technische Lösung ===== | ||
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Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist es leider nicht so einfach. Zuerst stellen sich folgende Fragen: | Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist es leider nicht so einfach. Zuerst stellen sich folgende Fragen: | ||
- | - ist die Privatnutzung | + | - Ist die Privatnutzung |
- | - ist die Privatnutzung des geschäftlichen Postfaches untersagt | + | - Ist die Privatnutzung des geschäftlichen Postfaches untersagt? |
- | - es gibt keine Regelung | + | - Es gibt keine Regelung |
- | **zu Punkt 1: **Existiert im Unternehmen ein Privatnutzungsverbot des betrieblichen E-Mailsystems, | + | **zu Punkt 1: **Existiert im Unternehmen ein Privatnutzungsverbot des betrieblichen E-Mailsystems, |
**zu Punkt 2: **Bei Verbot der Privatnutzung werden die personenbezogenen Daten jedoch in einem engen Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis und der Aufgaben des Mitarbeiters stehen, weshalb der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in aller Regel als gering bzw. verhältnismäßig zu bewerten ist, und die Interessen des Unternehmens schwerer wiegen. \\ Es empfiehlt sich, den konkreten Grund, die Art und den Umfang des Zugriffs auf das Postfach eines abwesenden oder ausgeschiedenen Mitarbeiters sowie die zugriffsberechtigten Personen zu dokumentieren. Nach Möglichkeit sollte dann ausschließlich nach konkreten E-Mails gesucht bzw. gefiltert werden, und nicht „auf gut Glück“ sämtliche E-Mailinhalte gelesen oder gar weitergeleitet werden. | **zu Punkt 2: **Bei Verbot der Privatnutzung werden die personenbezogenen Daten jedoch in einem engen Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis und der Aufgaben des Mitarbeiters stehen, weshalb der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in aller Regel als gering bzw. verhältnismäßig zu bewerten ist, und die Interessen des Unternehmens schwerer wiegen. \\ Es empfiehlt sich, den konkreten Grund, die Art und den Umfang des Zugriffs auf das Postfach eines abwesenden oder ausgeschiedenen Mitarbeiters sowie die zugriffsberechtigten Personen zu dokumentieren. Nach Möglichkeit sollte dann ausschließlich nach konkreten E-Mails gesucht bzw. gefiltert werden, und nicht „auf gut Glück“ sämtliche E-Mailinhalte gelesen oder gar weitergeleitet werden. | ||
**zu Punkt 3: **Existiert keine Regelung, also weder ein ausdrückliches Verbot noch eine ausdrückliche Erlaubnis, muss in aller Regel von einer Duldung der Privatnutzung ausgegangen werden. Eine Duldung ist dann ganz ähnlich zu bewerten, wie eine Erlaubnis, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass – zumindest einzelne – Mitarbeiter das dienstliche Postfach auch für dir private Kommunikation verwenden. | **zu Punkt 3: **Existiert keine Regelung, also weder ein ausdrückliches Verbot noch eine ausdrückliche Erlaubnis, muss in aller Regel von einer Duldung der Privatnutzung ausgegangen werden. Eine Duldung ist dann ganz ähnlich zu bewerten, wie eine Erlaubnis, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass – zumindest einzelne – Mitarbeiter das dienstliche Postfach auch für dir private Kommunikation verwenden. | ||
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+ | ===== Beispiel ===== | ||
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+ | Stellen wir uns vor, die private Nutzung ist untersagt. Der Mitarbeiter schreibt von seinem dienstlichen Postfach eine Mail an den Betriebs-/ | ||
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+ | Der Betriebs-/ | ||
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+ | Wie in diesem Fall zu Verfahren ist, kann ich nicht beantworten. Stell Dir aber vor, Du bist nicht mehr in deinem Unternehmen tätig und dein (ehemaliger) Vorgesetzter hat ohne Dein Wissen Zugriff auf deine Daten. | ||
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===== Fazit ===== | ===== Fazit ===== | ||
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In jedem (!) Falle sollte bei einem solchen Zugriff der zuständige Datenschützer und Personal- bzw. Betriebsrat vorher schriftlich informiert werden. \\ Meiner Erfahrung nach, wird ein Termin angesetzt, bei dem der zuständige Datenschützer, | In jedem (!) Falle sollte bei einem solchen Zugriff der zuständige Datenschützer und Personal- bzw. Betriebsrat vorher schriftlich informiert werden. \\ Meiner Erfahrung nach, wird ein Termin angesetzt, bei dem der zuständige Datenschützer, | ||
- | | + | Selbstverständlich dient das hier nur als Hinweis. Die Verantwortung trägt trägt der Vorgesetzte/ |
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+ | ===== Vorbeugung ===== | ||
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+ | Am besten macht sich jeder bewusst, alle Daten, die für den Vorgesetzten oder Kollegen nach dem Ausscheiden noch wichtig sein können in ein entsprechend zugänglichen Speicher zu legen. E-Mails in ein Funktionspostfach ablegen und Daten in einem Netzlaufwerk ablegen, das nicht Personen- sondern Abteilungsbezogen ist. | ||
public/dsgvo/zugriff_auf_mitarbeiterdaten.1710762137.txt.gz · Zuletzt geändert: von frankenfrank